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AG Hannover, 09.09.2015 - 631 F 6569/14 SO |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- kanzleibeier.eu
Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge nach § 1626a Abs. 2 S. 1 BGB
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 29.01.2003 - 1 BvL 20/99
Gemeinsame elterliche Sorge nichtverheirateter Eltern für nichteheliche Kinder
Auszug aus AG Hannover, 09.09.2015 - 631 F 6569/14
Die Ausübungen der gemeinsamen Verantwortung für ein Kind setzt jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine tragfähige, soziale Beziehung zwischen den Kindeseltern voraus und erfordert ein Mindestmaß an Übereinstimmung zwischen den Kindeseltern (Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 29.01.2003 - 1 BvL 20/99 und 1 BvR 933/01, zit. nach Juris). - OLG Celle, 16.01.2014 - 10 UF 80/13
Voraussetzungen für die Beibehaltung der Alleinsorge seitens der mit dem …
Auszug aus AG Hannover, 09.09.2015 - 631 F 6569/14
Der gegenüber der einstweiligen Anordnung des Bundesverfassungsgerichts vom 21.07.2010 veränderte Wortlaut verleiht in Gestalt der nunmehr maßgeblichen negativen Kindeswohlprüfung einem neuen Leitbild gesetzlicher Sorgegemeinsamkeit (…Palandt-Goetz, BGB, 73. Aufl., § 1626a, Rn. 2) Ausdruck (vgl. hierzu OLG Celle, Beschluss vom 16.01.2014 - 10 UF 80/13, zit. nach Juris).
- OLG Celle, 21.12.2015 - 10 UF 272/15 Vorinstanz: Amtsgericht Hannover - 631 F 6569/14.